Tuberkulose

Tuberkulose

Allgemeines

Mykobakterien sind Ursache chronischer granulomatöser Entzündungen. Der Verlauf der verursachten Erkrankung ist von der Mykobakterien-Art und deren Eigenschaften, dem Infektionsort und der Immunitätslage des Patienten abhängig.

Indikation

Tuberkulose ist ein medizinisch und epidemiologisch bedeutsame Infektionskrankheit. Dabei sind die Erscheinungsbilder der pulmonalen und der extrapulmonalen Tuberkulose, sowie die durch nicht-tuberkulöse-Mykobakterien (NTM) verursachten Erkrankungen vielfältig. Eine Verdachtsdiagnose kann nur durch den Nachweis der Erreger mit mikroskopischen, kulturellen oder molekularbiologischen Verfahren bestätigt werden.

Material und Lagerung

  • 2-5 ml Morgensputum
  • 2-5 ml Bronchialsekret
  • 20-30 ml BAL
  • 30 ml Morgenurin
  • 3-5 ml Liquor
  • 30-50 ml Aszites/Pleurapunktat

Max. Lagerung 48h, gekühlt

Untersuchungsauftrag

  • Mikroskopie/ Kultur mit Vermerk des jeweiligen Materials
  • PCR (im Kassenärztlichen Bereich nur einmal pro Behandlungsfall im Quartal)

Testhäufigkeit / Analysedauer

  • Mikroskopie und Kultur werden werktäglich durchgeführt
  • Die Mikroskopie wird dem Einsender bereits am nächsten Tag mitgeteilt
  • Die Kulturelle Anzucht benötigt 6-8 Wochen, im positiven Fall ist ein weiterer Versand des Materials zur Differenzierung und Resistenztestung notwendig
  • PCR Ergebnisse innerhalb einer Woche

Referenzbereich

Kein Keimnachweis/ negativ

Methode

Grenzen des Verfahrens

  • Es werden nicht in allen Fällen säurefeste Stäbchen im Präparat nachgewiesen, da die Nachweisgrenze der Mikroskopie bei 100.000 Mykobakterien pro ml Sputum liegt.
  • Die Anzahl säurefester Stäbchen in einem Präparat ist von der Qualität und Menge des eingesandten Probenmaterials abhängig
  • In extrapulmonalen Materialien ist die Keimdichte oftmals sehr niedrig, sodass sie unter die Nachweisgrenze fallen
  • Es gilt: Anhand eines negativen Mikroskopiebefunds kann eine Tuberkulose nicht ausgeschlossen werden!
  • Kultur und PCR sollten immer bei dringendem Verdacht und in zweifelhaften Fällen angestrebt werden

Weiterführende Untersuchungen

Meldepflicht

  • Der Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum ist nach §7 des IfSG meldepflichtig

Literatur und Arbeitsanweisungen

  • MiQ 5 2019
  • SA-MI-BAL
  • SA-MI-TBC
  • SA-MI-ZIEHL

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