Haarprobe

Sie wollen eine Haarprobe zur Diagnose abgeben?

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. In der Praxis: da soll der behandelnde Arzt die Probe selbst entnehmen (s. Anleitung zur Haarprobenahme unten).
Dafür sollte die Praxis das dafür geeignete Set vom Labor bestellen.

2. Im Labor: der Patient soll dafür nach Terminvereinbarung bei uns erscheinen.
Termin können Sie telefonisch unter der Telefonnummer vereinbaren: 03447-568810

Verwendung:

  • Für forensische Zwecke:
    • Abstinenzkontrollprogramme
      • Alkohol
      • Betäubungsmittel
    • Schwermetallintoxikationen
      • z. B. Thallium
  • Drogenscreening:
    • Amphetamine
    • Benzodiazepine
    • Cannabinoide
    • THC – Carbonsäure
    • Cocain
    • Ethylglucuronid
    • Designerstimulanzien
    • Methadon
    • Opiate
    • Opioide Analgetika
    • Synthetische Cannabinoide

Anleitung zur Haarprobennahme

Allgemeines
Für gewöhnlich werden Hinterkopfhaare untersucht (bevorzugter Bereich sind die Hinterhauptshöcker). Kopfhaare in diesem Bereich wachsen etwa 1 cm pro Monat.
Beispiel: Ein Haarabschnitt von 3 cm entspricht einem Wachstumszeitraum von etwa 3 Monaten. Bei Fahreignungsuntersuchungen darf für die Analyse auf Drogen nur das kopfnahe Segment mit einer Länge von bis zu 6 cm untersucht werden. Bei der Kontrolle auf EtG (Ethylglucoronid) wird das kopfnahe Segment mit einer Länge von bis zu 3 cm berücksichtigt.
Um eine korrekte Diagnose erstellen zu können, ist die Haarprobe nach unten stehender Anleitung abzunehmen und alle notwendigen Angaben auszufüllen:
Allgemeines
1. Untersuchungsschein
Angaben zur Anamnese dokumentieren!

Wichtig:
Die Identität des Probanden ist durch vollständige Ausweiskontrolle festzustellen.

Die Kostenübernahme und die Entnahme der Untersuchungsprobe sind vom Probanden zu unterschreiben.

Notwendige Angaben zur Haarprobe:
• Herkunft der Haare (z.B. Kopfhaar)
• Aussehen der Haare (Farbe, Struktur)
• Gesamthaarlänge (in cm)
• Verbliebene Resthaarlänge an der Kopfhaut (in cm).
1. Untersuchungsschein
2. Probenahme
Handschuhe tragen oder Hände gut waschen (kein Desinfektionsmittel mit Ethanol benutzen)

Eine Haarsträhne (bevorzugt vom Hinterhaupt) von ca. 0,5 cm Durchmesser wird abgeteilt, mit der beigelegten dünnen Schnur festgeknotet und unmittelbar an der Kopfhaut abgeschnitten (Schere oder Skalpell).

Der an der Kopfhaut verbleibende Teil muss gemessen und dokumentiert werden.

Für die Fragestellung Drogen/EtG, bitte zwei Kopfhaarsträhnen abnehmen.

Generell ist es empfehlenswert, eine zweite Strähne abzunehmen und als Rückstellprobe miteinzusenden.
2. Probenahme
3. Vorbereitung zum Versand
Die Daten des Probanden auf die beigelegten Trägerkarten schreiben, oder dann Barcode daraufkleben.

Die Haarsträhnen mittels Büroklammern einzeln an den Trägerkarten fixieren, und dabei bitte die Richtungen beachten (Haarspitzen und Haaransatz).

Dann die Trägerkarten einzeln je in einen Plastikbeutel verpacken und diesen verschließen und zusätzlich mit den beigelegten Siegeln sichern (Diese werden erst im Labor geöffnet).

Der Untersuchungsschein und die Haarprobe werden in den Umschlag gesteckt.

Lagerung & Transport bei Raumtemperatur.

Im Labor wird ein Plastikbeutel zur Untersuchung geöffnet, der zweite bleibt als Rückstellprobe und wird nur dann geöffnet, wenn der Einsender eine Reanalyse anfordert.
3. Vorbereitung zum Versand

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