MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus)

MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus)

Allgemeines

MRSA bedeutet Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Die Methicillinresistenz beruht auf Bildung des zusätzlichen Penicillinbindeproteins PBP2a mit nur geringer Affinität für β-Laktamantibiotika, deshalb besteht Kreuzresistenz gegen alle Vertreter der Substanzgruppe. Das Resistenzverhalten der MRSA-Stämme wird durch die Methicillin-Resistenzdeterminante (mec), bestehend u.a. aus dem mecA-Gen und regulatorischen Elementen (mecI, mecR1), bedingt. Diese zusätzliche chromosomale DNA fehlt in Methicillin-sensiblen Stämmen. Sie stellt ein mobiles genetisches Element dar, die sogenannte „Staphylococcus cassette chromosome mec (SCCmec)“, von der derzeit fünf Haupttypen bekannt sind. Testsubstanz für die Methicillinresistenz ist Cefoxitin.
Häufig sind MRSA zusätzlich resistent gegenüber anderen Antibiotikaklassen (z.B. Chinolone, Lincosamide, Tetrazykline, Aminoglykoside).
MRSA sind weltweit verbreitet. Sie besitzen eine große Bedeutung als Verursacher von nosokomialen Infektionen. Wie S. aureus allgemein, so können auch MRSA Besiedler sein. Diese Besiedlung betrifft insbesondere hospitalisierte Patienten, bisher vergleichsweise geringer auch Bewohner von Alten-und Pflegeheimen.
In den letzten Jahren sind MRSA auch unabhängig von Krankenhausaufenthalten als Infektionserreger und Besiedler aufgetreten, die deshalb als community MRSA (cMRSA) bezeichnet werden. cMRSA werden überwiegend im Zusammenhang mit tiefgehenden und nekrotisierenden Haut-Weichteilinfektionen isoliert, insbesondere der Furunkulose. Diese Krankheitsbilder sind offenbar mit der Fähigkeit von cMRSA zur Bildung von Panton-Valentin-Leukozidin assoziiert (PVL, genetische Determinante, die mittels PCR nachgewiesen werden: LukS-LukF). Im Vergleich zu den
Krankenhaus-assoziierten MRSA-Epidemiestämmen besitzen cMRSA oft einen schmalen Resistenzphänotyp (Oxacillin allein oder zusätzlich ein bis zwei weitere Resistenzen)

Indikation

  • V.a. Infektion mit einem MRSA

Die Indikation zum MRSA-Screening richtet sich nach den Empfehlungen der KRINKO und weiteren Fachgesellschaften. Ein MRSA-Screening sollte insbesondere bei stationärer Aufnahme und einer voraussichtlichen Verweildauer von mehr als 24 h im Krankenhaus durchgeführt werden, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • bekannte MRSA-Anamnese
  • chronische Wunden
  • Dialysepflichtigkeit
  • direkte Verlegung aus einem Krankenhaus oder nach einem Krankenhausaufenthalt (> 3 Tage in den letzten 12 Monaten)
  • chronische Pflegebedürftigkeit sowie Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten und/oder liegenden Kathetern (z. Bsp. Harnbla-
    senkatheter, PEG-Sonde, Trachealkanüle)
  • Kontakt zu MRSA-Trägern während eines stationären Aufenthaltes (z. Bsp. bei Unterbringung im gleichen Zimmer)
  • Personen aus Regionen oder Einrichtungen mit bekannter hoher MRSA-Prävalenz
  • Personen mit regelmäßigem beruflichen Kontakt zu MRSA besiedelten landwirtschaftlichen Nutztieren (Schweine, Rinder, Geflügel)
  • Aufnahme oder Verlegung auf Intensivstation

Ziel des Screenings ist es, MRSA-Infektionen und die Weiterverbreitung im Krankenhaus zu verhinden.

Material und Lagerung

MRSA-Screening

  • Abstriche von Nase, Rachen und Wunde/n
  • nach entsprechender Risikoeinschätzung ggf. auch Trachealsekret und Abstrich von PEG-Sonden-Eintrittsstellen, Blasenkatheter-Eintrittsstelle und Tracheostoma

MRSA-Kultur

Alle Materialen sowie angezüchtete S. aureus-Stämme aus klinischem Untersuchungsmaterial, wenn als Ergebnis der Resistenztestung der Verdacht auf MRSA besteht.

Testhäufigkeit / Analysedauer

Testhäufigkeit

  • täglich

Analysedauer

  • 48 h

Referenzbereich

negativ

Methode

Kultur, ggf. Resistenztestung

Weiterführende Untersuchungen

Bei V.a. PVL-bildenden S. aureus-Stamm erfolgt zur Feintypisierung der Versand an das Nationale Referenzzentrum für Staphylokokken am RKI Standort Wernigerode.

 

Meldepflicht

Der Nachweis von MRSA in Blut und Liquor wird nach §7 (1) IfSG an das Gesundheitsamt gemeldet.

Der Nachweis LukS-LukF-Gen (PVL positiv) positiver MRSA wird nach §7 (2) IfSG an das Gesundheitsamt gemeldet.

Inhalt

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