Liquor-Infektionen
Liquor-Infektionen
Allgemeines
ZNS-Infektionen haben je nach Verlauf und Ätiologie eine hohe Letalität und eine hohe Rate bei bleibender Spätfolgen. Deshalb ist bei Verdacht auf eine Infektion des ZNS eine sofortige, gezielte ärztliche Intervention erforderlich.
Erreger der akuten eitrigen Meningitis sind in Europa fast ausschließlich Bakterien, dieser Verdacht wird durch die makroskopische und mikroskopische Beurteilung des Liquors erhärtet und durch den kulturellen Erregernachweis bestätigt.
Eine akute, nicht eitrige Meningitis bzw. Enzephalitis wird zumeist durch virale Erreger, seltener durch bakterielle Erreger ausgelöst. Die Diagnostik erfolgt in diesem Fall durch den kulturellen bzw. molekularbiologischen Erregernachweis, sowie die Antikörperdiagnostik im Serum und Liquor.
Indikation
Jeder Verdacht auf eine Meningitis oder Meningoenzephalitis muss durch Punktion des Liquor cerebrospinalis abgeklärt werden.
Eine Liquorpunktion kann auch bei unklaren, neurologischen Störungen und komatösen Zuständen erforderlich werden.
Material und Lagerung
- 5-10ml Liquor
Max. 2h bei Raumtemperatur
Untersuchungsauftrag
- Erreger und Resistenzbestimmung
Testhäufigkeit / Analysedauer
- Liquor wird im Rahmen der Notfalldiagnostik 24h/7 Tagen bearbeitet
- Mikroskopische Befunde werden im Rahmen der Notfalldiagnostik sofort nach Fertigstellung telefonisch übermittelt
- Kulturelle Ergebnisse folgen in der Regel nach 72h
- Bei Verdacht auf spezielle Erreger kann die Bebrütungsdauer verlängert werden
Referenzbereich
- Kein Keimnachweis/negativ
Methode
Grenzen des Verfahrens
- Die untere Nachweisgrenze des Grampräparates liegt bei ca. 10000 KBE/mm³
- Fehler in der Präanalytik (zu lange Transportzeiten, falsche Lagerung) können zu einem absterben empfindlicher Erreger führen.
- Bei septischen Krankheitsbildern sollten auch Blutkulturen, zur Primärherdsuche ggf. Eiter aus dem HNO-Bereich entnommen werden
- Bei Hirnabszessen, sollte entnommenes Material möglichst in Transportmedien umgehend ins Labor gelangen.
Weiterführende Untersuchungen
• Bestimmung der Zellzahl und Zelldifferenzierung
• Der Nachweis von Infektionsmarkern (Lactat, Glucose, Albumin, Immunglobuline)
• Antigen-Nachweise im Liquor
• Antikörperbestimmungen im Serum und Liquor
• Biofire Meningitis Panel
• Virologische Erregernachweise mittels PCR
Meldepflicht
Folgende Nachweise sind nach §7 des IfSG meldepflichtig:
• darmpathogener Erreger (Bsp. Salmonellen)
• Haemophilus influenzae
• Listeria monocytogenes
• Neisseria meningitidis
• Streptococcus pneumoniae
• Methicillin-resistente Staphylococcus aureus Stämme
• 4MRGN Stämme
Literatur und Arbeitsanweisungen
• MiQ 17 2001
• SA-MI-LIQUOR (Version C)
• SA-MI-RES (Version L)
• SA-MI-GRAM (Version C)
• SA-MI-GRAMN (Version D)
• SA-MI-GRAMP (Version E)
• SA-MI-HAEMO (Version E)