Cryptosporidium (Antigennachweis im Stuhl)
Cryptosporidium (Antigennachweis im Stuhl)
Allgemeines
Cryptosporidien sind einzellige Parasiten, welche beim Menschen die Durchfallerkrankung Kryptosporidiose verursachen. Die Infektion erfolgt überwiegend fäkal-oral durch die Aufnahme von Oozysten über kontaminiertes Trinkwasser, Lebensmittel oder direkten Kontakt mit infizierten Menschen oder Tieren. Besonders häufig sind Kleinkinder, Immunsupprimierte sowie Reisende in Endemiegebiet betroffen. Leitsymptome der Kryptosporidiose sind wässriger Durchfall mit abdominalen Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber und Gewichtsverlust. Bei gesunden Menschen klingen die Beschwerden meist spontan ab. Bei Immunsupprimierten kann die Erkranung chronisch oder sogar lebensbedrohlich verlaufen.
Indikation
- Diarrhoe unklarer Ursache
- immunsupprimierte Patienen mit chonischer oder schwerer Diarrhoe
Material und Lagerung
Stuhl (erbsengroße Menge)
- Stuhlproben sollten frisch verwendet werden max. 72 h
- gekühlter Transport bei 2 – 8 °C
- Langzeitlagerung von unverdünnten Proben bei -20 °C
Ausschlusskriterien
Stuhlproben oder Rektalabstriche in Transportbehältern die Transportmedien, Konservierungsstoffe, tierische Seren, Metall-Ionen, oxidierende Agenzien oder Detergenzien enthalten, sollten nicht verwendet werden.
Untersuchungsauftrag
Cryptosporidium (CRYPT, Antigennachweis im Stuhl)
Testhäufigkeit / Analysedauer
Testhäufigkeit
- Mo und Do
Analysedauer
- 24 h
Referenzbereich
negativ
Methode
Enzymimmunoassay
Grenzen des Verfahrens
Das von uns verwendete Testsystem weist Antigen von Cryptosporidium parvum und Cryptosporidium hominis nach. Die erzielten Ergebnisse sind immer in Verbindung mit dem klinischen Bild zu interpretieren.
Ein positives Ergebnis schließt die Anwesenheit anderer Erreger nicht aus.
Ein negatives Ergebnis schließt eine mögliche Infektion mit Cryptosporidium nicht aus. Bei weiter bestehendem Verdacht auf eine Infektion, sollte eine Kontrolluntersuchung mit einer frischen Stuhlprobe erfolgen.
Weiterführende Untersuchungen
Parasitendiagnostik im Stuhl (Mikroskopie)
- Cryptosporidien (CRYE)
Meldepflicht
Nach § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von humanpathogenen Cryptosporidium sp. namentlich meldepflichtig, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.