Campylobacter (Antigennachweis im Stuhl)

Campylobacter (Antigennachweis im Stuhl)

Allgemeines

Campylobacter spp. sind gramnegative Stäbchenbakterien und zählen in Deutschland zu den häufigsten bakteriellen Erregern akuter gastrointestinaler Infektionen. Die wichtigsten humanpathogenen Spezies sind Campylobacter jejuni und Campylobacter coli. Die Infektion erfolgt überwiegend durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel, insbesondere unzureichend erhitzes Geflügelfleisch, nicht pasteurisierte Milch (Rohmilch) oder durch Kontakt mit infizierten Tieren. Die krankheitsauslösende Infektionsdosis liegt bei etwa 500 Keimen. Die Erkrankung äußert sich meist als akute Enteritis mit wässriger bis blutiger Diarrhoe, abdominellen Schmerzen und Fieber. Komplikationen wie reaktive Arthritis oder das Guillein-Barré- Syndrom sind selten, können aber auftreten.

Indikation

  • V.a. akute bakterielle Gastroenteritis, insbesondere bei schwerem Verlauf oder Risikopatienten

Material und Lagerung

Stuhl (erbsengroße Menge)

  • Stuhlproben sollten frisch verwendet werden max. 72 h
  • gekühlter Transport bei 2 – 8 °C
  • Langzeitlagerung von unverdünnten Proben bei -20 °C

Ausschlusskriterien
Stuhlproben oder Rektalabstriche in Transportbehältern die Transportmedien, Konservierungsstoffe, tierische Seren, Metall-Ionen, oxidierende Agenzien oder Detergenzien enthalten, sollten nicht verwendet werden.

Untersuchungsauftrag

Campylobacter (CAMPE, Antigennachweis im Stuhl)

Testhäufigkeit / Analysedauer

Testhäufigkeit

  • täglich

Analysedauer

  • 24 h

Referenzbereich

negativ

 

Methode

Enzymimmunoassay

Grenzen des Verfahrens

Ein positives Ergebnis schließt die Anwesenheit andere Erreger nicht aus.

Ein negatives Ergebnis schließt eine mögliche Infektion mit C. jejuni und C. coli nicht aus, bei weiter bestehendem Verdacht sollte die Kontrolle mit einer frischen Stuhlprobe erfolgen.

 

Weiterführende Untersuchungen

  • Campylobacter Kultur (CAMP)

Meldepflicht

Nach § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis von Campylobacter spp. namentlich meldepflichtig, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist.

Inhalt

analysen.mzla.de
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